Ihre Rechte als Geschädigter
nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden)
- Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens – Wählen Sie selbst!
- Nehmen Sie sich den Sachverständigen Ihrer Wahl zur Begutachtung Ihres Schadens.
- Inanspruchnahme eines Mietwagens oder einer Nutzungsausfallentschädigung
- Schadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, auf der Versicherung des Schädigers!
- Auch bei Totalschadenfall (Reparaturkosten übersteigen Wiederbeschaffungswert) dürfen Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen
- Reparaturkosten-Übernahmeerklärung und Sicherungsabtretung.